Haupsache es wirkt: PKV muss für Heilpraktiker-Therapie zahlen
MÜNSTER (eb). Leidet ein privat Krankenversicherter unter Neurodermitis und hilft ihm nur Naturheilkunde, muss die Versicherung die Kosten dafür übernehmen.
Das hat das Landgericht Münster entschieden. Im konkreten Fall hatten dem Patienten weder die vom Hausarzt verschriebenen Medikamente noch eine Behandlung in einer Hautabteilung einer Universitätsklinik Linderung gebracht. Die Therapie bei einer Heilpraktikerin wirkte jedoch. Die Krankenversicherung wollte die Kosten (hier vertraglich zugesichert in Höhe von 60 Prozent) aber nicht übernehmen. Das Argument: Für die angewandten Methoden der Heilpraktikerin (hier ging es um eine Colon-Hydro- sowie um eine Orthomolekular-Therapie) gebe es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Das Landgericht verurteilte die Gesellschaft jedoch zur Zahlung. Die Vorgehensweise der Naturheilkunde sei nun einmal nicht wissenschaftlich begründet. Das liege "in der Sache der Natur", so die Richter.
Az.: 15 O 461/07
Quelle: Ärzte Zeitung online; 25. August 2009
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